ESF Plus-Programm "Zukunft der Arbeit"

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm "KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung" im Rahmen des Fachprogramms "Zukunft der Wertschöpfung - Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit"  am 26.07.2023 veröffentlicht. Mit dieser Fördermaßnahme soll das Innovations- und Wettbewerbspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und mittelständischer Unternehmen in allen Bereichen und Formen der betrieblichen Wertschöpfung, zum Beispiel durch den Einsatz von Robotik in neuen Anwendungsbereichen gestärkt werden. Gefördert werden risikoreiche vorwettbewerbliche und unternehmensgetriebene Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben, die auf neuesten Forschungsergebnissen aufbauen, eine klare betriebliche und volkswirtschaftliche bzw. gesellschaftliche Verwertungsperspektive erkennen lassen und in ihrer Komplexität deutlich über unternehmensübliche Aktivitäten hinausgehen. Diese Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen sich dem Programm "Zukunft der Wertschöpfung" zuordnen lassen sowie für die Positionierung der Unternehmen am Markt von wesentlicher Bedeutung sein. Im Zentrum der zu erarbeitenden Lösungen müssen Aspekte der unternehmerischen Wertschöpfung stehen.

Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

Der Oktoberstichtag (15. Oktober) dieser Fördermaßnahme ist zusätzlich Bestandteil des ESF Plus-Programms "Zukunft der Arbeit" als Teil des Fachprogramms "Zukunft der Wertschöpfung - Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit". Er ist daher Skizzen vorbehalten, deren inhaltlicher Schwerpunkt überwiegend auf nicht-technischen Innovationen fokussiert. Zu diesem Stichtag eingereichte Skizzen müssen überwiegend Beiträge zu folgenden Fragestellungen liefern:

  • systemische und strukturelle Ansätze zur Entwicklung neuer Instrumente der Arbeitsorganisation oder -gestaltung
  • Auswirkungen auf die Organisationen, Beschäftigten und Wertschöpfung im Umfeld der Einführung neuer Technologien
  • neue Konzepte und Modelle einer lernförderlichen Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation
  • Unterstützung der Vermittlung erforderlicher Kompetenzen

Projektskizzen für "Zukunft der Arbeit" können bis spätestens zum 15. Oktober 2023 eingereicht werden.

Quelle und Informationen: https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/Aufrufe/2023_07_26_aufruf_bmbf_zukunft_der_arbeit.html

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