Neues ESF Plus-Programm "JUVENTUS"

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "JUVENTUS: Mobilität stärken - für ein soziales Europa" am 17. Oktober 2022 veröffentlicht. Das Programm fördert die Umsetzung von Auslandsaufenthalten mit betrieblichem Training für Benachteiligte junge Menschen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

2. Aufruf: Bewerbungsfrist 15.8.2023

JUVENTUS ist der Nachfolger des ESF-Programms "Integration durch Austausch" (IdA) und ist der deutsche Beitrag zur Initiative der Europäischen Kommission "ALMA" ("Aim, Learn, Master, Achieve"). ALMA greift damit den Ansatz eines Austauschprogramms für junge Menschen auf, der bereits ab 2008 erfolgreich in Deutschland durch das ESF-Programm "IdA" ("Integration durch Austausch") umgesetzt wurde. Erfahrungen aus den zwei vergangenen Förderperioden des ESF zeigen, dass insbesondere bei benachteiligten jungen Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt ein begleiteter mehrmonatiger Auslandsaufenthalt mit betrieblichem Training zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit beiträgt und der sozialen Inklusion dieser Zielgruppe dienen kann. Die Herausforderung, sich in einem fremden europäischen Land mit anderer Kultur und Sprache zu behaupten, bewirkt oft tiefgreifende Persönlichkeitsentwicklungen. Die jungen Menschen gewinnen neue praktische Erfahrungen, kehren selbstbewusster zurück und haben wieder klare Ziele vor Augen. Zudem wird für sie die Idee eines sozialen Europas selbst erfahrbar. Zielgruppe des Programms sind arbeitslose/arbeitssuchende junge Menschen von 18 bis 30 Jahren, deren Zugang zu Arbeit oder Ausbildung aus mehreren individuellen und/oder strukturellen Gründen besonders erschwert ist (z.B. Schulabbrecher*innen, Ausbildungsabbrecher*innen, Langzeitarbeitslose, etc.) und bei denen durch die Erbringung von Eingliederungsmaßnahmen nach dem SGB III oder SGB II in absehbarer Zeit keine bedeutenden Integrationsfortschritte zu erwarten sind.

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften, d.h. freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände. Es können Vorhaben mit einem Volumen von bis zu 3 Mio EUR über zunächst 4 Jahre gefördert werden. Der Kofinanzierungssatz beträgt 90%, mit einer Eigenbeteiligung von 10% aus Eigen- oder Drittmitteln. Pro Teilnehmenden können bis zu 22.000 EUR eingeplant werden.

Das Interessenbekundungsverfahren lief vom 17. Oktober 2022 bis 18. November 2022, 14:00 Uhr.  

Der zweite Förderaufruf für das Programm ist am 15. Mai 2023 veröffentlicht worden, mit dreimonatiger Bewerbungsfrist zum 15.8.2023.

Am 19.06.2023 fand die virtuelle JUVENTUS-Auftaktveranstaltung statt, die gemeinsam mit dem ALMA-Netzwerk der EU ausgerichtet wurde. Auf der Veranstaltung wurden sowohl JUVENTUS wie auch ALMA umfassend vorgestellt. Die Veranstaltung können Sie unter folgendem Link ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=19qH0Gs5xmM

Zu den Projektauswahlkriterien und zur Förderrichtlinie: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/juventus.html.

 

 

 

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