Horizont 2020: EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation

Das Programm Horizont 2020 trägt zur Umsetzung der in der Strategie 2020 geforderten „Innovationsunion“ sowie weiterer EU-2020-Strategien für mehr Wachstum und Arbeitsplätze bei. Erreicht werden sollen diese Ziele durch eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Horizont 2020 gehört zu den wenigen EU-Programmen, deren Budget für die kommende Förderperiode aufgestockt wurde – real um fast 30 %. Horizont 2020 ist in drei Teile gegliedert: „Wissenschaftsexzellenz“, „Führende Rolle der Industrie“ und „gesellschaftliche Herausforderungen“.

Informationen zur Förderung durch das 9. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation für die Programmlaufzeit von 2021 - 2027 sowie über das Beratungs- und Schulungsangebot finden Sie hier: https://www.horizont-europa.de/

 



Horizont 2020 ist das Hauptinstrument der Europäischen Union zur Förderung von Wissenschaft, technologischer Entwicklung und Innovation. Horizont 2020 umfasst das bisherige 7. Forschungsrahmenprogramm (7. FRP) sowie die wichtigen Teile des früheren Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) sowie erstmalig das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT).

Horizont 2020 deckt sowohl Grundlagenforschung als auch marktnahe Innovationen ab, mit dem Ziel, die Lücke zwischen Forschung und Markt zu schließen. Primär zielt das Programm auf Kooperationen in Schlüsselbereichen wie z.B. der biomedizinischen, naturwissenschaftlich-technischen, industriellen oder sozioökonomischen Forschung. Durch die Innovationsorientierung von Horizont 2020 wird großer Wert darauf gelegt, wie die Ergebnisse von Projekten weiterverwertet werden können.

Fördermittel werden außerdem für die themenoffene Förderung exzellenter Forschender, Mobilitätsmaßnahmen, die Entwicklung von Forschungsinfrastrukturen, die Einbeziehung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die internationale Zusammenarbeit bereitgestellt.
Horizont 2020 ist in drei Teile gegliedert: „Wissenschaftsexzellenz“, „Führende Rolle der Industrie“ und „gesellschaftliche Herausforderungen“, wobei letzterer Bereich in folgende sieben Handlungsfeldern unterteilt ist:

  • Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen;
  • Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, marine, maritime und limnologische Forschung und Biowirtschaft;
  • Sichere, saubere und effiziente Energie;
  • Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr;
  • Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe;
  • Europa in einer sich verändernden Welt: integrative, innovative und reflektierende Gesellschaften;
  • Sichere Gesellschaften – Schutz der Freiheit und Sicherheit Europas und seiner Bürger

Das Programm Horizont 2020 trägt zur Umsetzung der in der Strategie 2020 geforderten „Innovationsunion“ sowie weiterer EU-2020-Strategien für mehr Wachstum und Arbeitsplätze bei. Erreicht werden sollen diese Ziele durch eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Horizont 2020 gehört zu den wenigen EU-Programmen, deren Budget für die kommende Förderperiode aufgestockt wurde – real um fast 30 %. Horizont 2020 ist in drei Teile gegliedert: „Wissenschaftsexzellenz“, „Führende Rolle der Industrie“ und „gesellschaftliche Herausforderungen“.

Informationen zur Förderung durch das 9. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation für die Programmlaufzeit von 2021 - 2027 sowie über das Beratungs- und Schulungsangebot finden Sie hier: https://www.horizont-europa.de/

 



Horizont 2020 ist das Hauptinstrument der Europäischen Union zur Förderung von Wissenschaft, technologischer Entwicklung und Innovation. Horizont 2020 umfasst das bisherige 7. Forschungsrahmenprogramm (7. FRP) sowie die wichtigen Teile des früheren Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) sowie erstmalig das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT).

Horizont 2020 deckt sowohl Grundlagenforschung als auch marktnahe Innovationen ab, mit dem Ziel, die Lücke zwischen Forschung und Markt zu schließen. Primär zielt das Programm auf Kooperationen in Schlüsselbereichen wie z.B. der biomedizinischen, naturwissenschaftlich-technischen, industriellen oder sozioökonomischen Forschung. Durch die Innovationsorientierung von Horizont 2020 wird großer Wert darauf gelegt, wie die Ergebnisse von Projekten weiterverwertet werden können.

Fördermittel werden außerdem für die themenoffene Förderung exzellenter Forschender, Mobilitätsmaßnahmen, die Entwicklung von Forschungsinfrastrukturen, die Einbeziehung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die internationale Zusammenarbeit bereitgestellt.
Horizont 2020 ist in drei Teile gegliedert: „Wissenschaftsexzellenz“, „Führende Rolle der Industrie“ und „gesellschaftliche Herausforderungen“, wobei letzterer Bereich in folgende sieben Handlungsfeldern unterteilt ist:

  • Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen;
  • Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, marine, maritime und limnologische Forschung und Biowirtschaft;
  • Sichere, saubere und effiziente Energie;
  • Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr;
  • Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe;
  • Europa in einer sich verändernden Welt: integrative, innovative und reflektierende Gesellschaften;
  • Sichere Gesellschaften – Schutz der Freiheit und Sicherheit Europas und seiner Bürger

Budget

Das Budget von Horizont 2020 beträgt 78,6 Mrd. EUR, wovon 29,7 Mrd. auf Forschung zur Bewältigung sozialer Herausforderungen entfallen.

Ziele

Erhöhung der Innovationen in Europa, Begegnung gesellschaftlicher Herausforderungen.

Wer kann sich bewerben?

Forschungseinrichtungen, Institute, Hochschulen, Unternehmen. Anträge, auch für individuelle Fördermaßnahmen, wie z. B. Stipendien, erfolgen in der Regel über die sich bewerbende Institution. Grundsätzlich müssen an einem Forschungsprojekt mindestens drei voneinander unabhängige Einrichtungen aus jeweils drei unterschiedlichen EU-Mitglied- oder assoziierten Staaten beteiligt sein. In den meisten Fällen liegt die Anzahl der Partnereinrichtungen an erfolgreichen Projektanträgen jedoch (zum Teil weit) über dieser Mindestanforderung. Zusätzliche Anforderungen an die Teilnahme sind im jeweiligen Arbeitsprogramm verankert (Näheres siehe Informationsbroschüre des BMBF, S. 10).

Geförderte Maßnahmen

  • Forschungs- und Innovationsmaßnahmen
  • Innovationsmaßnahmen
  • Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen
  • Kofinanzierungsmaßnahmen

Die ausführlichen Informationen zu den verschiedenen geförderten Maßnahmen finden Sie auf S. 13 der Informationsbroschüre des BMBF.

Ausschreibungen

In der Regel gibt es pro Bereich mindestens eine Ausschreibung pro Jahr. Die Ausschreibungungen sind bereits für die kommenden zwei Jahre auf dem Participant Portal der GD Forschung und Innovation verfügbar.

Für die elektronische Antragsstellung ist ein ECAS-Account erforderlich. Je nach Ausschreibung gibt es ein- oder zweistufige Antragsverfahren (siehe S. 17 der Informationsbroschüre des BMBF).

Ausschreibungen siehe hier.

Kontakt / Hilfe

Erstanlaufstelle ist das EU-Büro des BMBF:

www.horizont2020.de
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hotline: 0228 3821-2020

Das Netzwerk der Nationalen Kontaktstellen unterstützt Antragssteller kostenfrei zu allen Bereichen von Horizont 2020. Mehr dazu siehe: www.eubuero.de/nks

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Zur Übersicht über die verschiedenen Förderprogramme bitte hier klicken.

 

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