Wenn in einem Unternehmen nicht alle Fachkenntnisse und fachpraktischen Fertigkeiten entsprechend der Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf vermittelt werden können, können hierfür Partnerunternehmen gefunden werden. Diese Kooperationsbetriebe ergänzen die fehlenden Ausbildungsinhalte des Leit-Unternehmens zu einer kompletten Berufsausbildung.
"Die Feststellung, welche Ausbildungsinhalte anderweitig vermittelt werden müssen, treffen immer die Berater der für die Berufsausbildung jeweils zuständigen Stellen (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Kammern der freien Berufe)."
Läuft die Ausbildung bei Ihnen wieder? Haben Sie Kapazitäten, die Sie anderen #Unternehmen für die Fachkräftesicherung zur Verfügung stellen können? Dann freuen wir uns über Ihren Hinweis & nehmen Sie gern auf in unserer online-Datenbank https://t.co/hb5tMn4QPD.
— Verbundberatung (@BerlinerVerbund) June 8, 2020