Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung gilt für alle Träger arbeitsmarktlicher Dienstleistungen, die Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem SGB III selbst durchführen oder durchführen lassen. Nach der AZAV werden nur Träger zugelassen, die unter anderem ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen, qualifiziertes Personal einsetzen und ein System zur Sicherung der Qualität anwenden.

http://www.azwv.de

Im Mai 2013 unterzeichneten die Berliner Sozialpartner die, laut Dilek Kolat, Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen, „in Deutschland weitestgehende und qualitativ hochwertigste Sozialpartnervereinbarung“.

Die Vereinbarung verweist neben unmittelbar auf die Sozialpartnerschaft bezogene Themen auch auf Grundsätze wie Gute Arbeit, Nichtdiskriminierung beim Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung, Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern, Verbesserung der Situation von Migrantinnen und Migranten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Link zur Pressemitteilung.

Die wirksame Nutzung von EU-Fonds setzt verstärkt Internationalisierungsaktivitäten voraus. Fortschreitende Internationalisierungsprozesse erfordern, dass Akteure bei der Umsetzung sozialer Innovationen im Rahmen von EU-Fonds in der Lage sind, in europäischen und internationalen Netzwerken und Partnerschaften zu agieren – Kompetenzen, die es zu stärken gilt. Diesem Thema widmete sich der Workshop „Erarbeitung einer Internationalisierungsstrategie für Brandenburg“ der Kontakt- und Beratungsstelle (KBS) Brandenburg am 12. August 2013 in Potsdam.

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