Der Europäische Sozialfonds (ESF)

Der ESF ist das umfangreichste beschäftigungspolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er wurde 1957 mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ins Leben gerufen und zielt darauf ab, durch Ausbildung und Qualifizierung die Beschäftigungschancen, insbesondere benachteiligter Personengruppen zu verbessern und soziale Ausgrenzung und Diskriminierung zu bekämpfen.

Von Unternehmen, Beschäftigten und Existenzgründern über Jugendliche bis hin zu Migranten, Langzeitarbeitslosen und sozialen Randgruppen wie Asylsuchenden oder Obdachlosen können die verschiedensten Zielgruppen vom ESF profitieren.


Publikationen zum ESF allgemein und zum Thema Soziales Europa auf http://www.esf.de/portal/DE/Startseite/inhalt.html

Zum ESF-Durchführungsbericht 2017 - Bürgerinformation und Jahresbericht: http://www.esf.de/portal/SharedDocs/Publikationen/37918_buergerinfo_durchfuehrungsbericht_2017.html


ACHTUNG: Seit Herbst 2014 werden Aufrufe und Ausschreibungen im Rahmen der neuen ESF-Bundesprogramme veröffentlicht. Siehe hierzu Punkt: Aktuelle Aufrufe und Ausschreibungen

 

Der ESF ist das umfangreichste beschäftigungspolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er wurde 1957 mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ins Leben gerufen und zielt darauf ab, durch Ausbildung und Qualifizierung die Beschäftigungschancen, insbesondere benachteiligter Personengruppen zu verbessern und soziale Ausgrenzung und Diskriminierung zu bekämpfen.

Von Unternehmen, Beschäftigten und Existenzgründern über Jugendliche bis hin zu Migranten, Langzeitarbeitslosen und sozialen Randgruppen wie Asylsuchenden oder Obdachlosen können die verschiedensten Zielgruppen vom ESF profitieren.


Publikationen zum ESF allgemein und zum Thema Soziales Europa auf http://www.esf.de/portal/DE/Startseite/inhalt.html

Zum ESF-Durchführungsbericht 2017 - Bürgerinformation und Jahresbericht: http://www.esf.de/portal/SharedDocs/Publikationen/37918_buergerinfo_durchfuehrungsbericht_2017.html


ACHTUNG: Seit Herbst 2014 werden Aufrufe und Ausschreibungen im Rahmen der neuen ESF-Bundesprogramme veröffentlicht. Siehe hierzu Punkt: Aktuelle Aufrufe und Ausschreibungen

 

Zusammenfassung

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist einer einer der fünf europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF), die seit diesem Jahr unter einem gemeinsamen strategischen Rahmen zusammengefasst sind und einander ergänzende Ziele verfolgen sollen. Der ESF ist das wichtigste beschäftigungspolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Ziele der Strategie Europa 2020 in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, Weiterbildung und Bekämpfung sozialer Ausgrenzung, Armut und Diskriminierung. Der ESF trägt damit auch zur Umsetzung der Leitinitiativen „Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“, „Jugend in Bewegung“ und „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung“ bei. Außerdem werden im Rahmen des ESF Mittel für Maßnahmen im Rahmen der Initiativen „Eine Digitale Agenda für Europa“ und „Innovationsunion“ bereitgestellt.

In Deutschland wird das ESF-Budget auf den Bund und die Bundesländer aufgeteilt. Im Förderzeitraum 2007-2013 erhielt der Bund 37% der Mittel und die Bundesländer 63% (siehe Punkt „Budget“). Im vergangenen Förderzeitraum lag der Schwerpunkt des Bundesprogramms auf der Anpassungsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen und der Förderung benachteiligter Zielgruppen. In den Bundesländern konzentrierte man sich eher auf die Bereiche Weiterbildung und Qualifizierung.

Ziele des ESF

Die Förderung durch ESF dient der Wiederherstellung und Stärkung von Wachstum und Beschäftigung und der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung nach der Krise. Dabei geht es nicht nur darum, Arbeitsplätze zu schaffen, sondern auch die Qualität dieser Arbeitsplätze und den Zugang zum Arbeitsmarkt, vor allem der am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernten Personen, zu gewährleisten. Die Mobilisierung dieser arbeitsmarktfernen Gruppen ist aufgrund des demografischen Wandels in Deutschland von besonderer Bedeutung.

Auch die freiwillige Mobilität der Arbeitskräfte, die Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung werden gefördert. Weitere Prioritäten liegen auf der Unterstützung des lebenslangen Lernens bzw. der allgemeinen und beruflichen Bildung und der sozialen Eingliederung benachteiligter Menschen. Durch die Ziele im Bereich Qualifizierung und lebenslangen Lernens sollen dabei nicht nur die Menschen an sich unterstützt, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit von kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen gestärkt werden.

Außerdem soll mit dem ESF das aktive und gesunde Altern durch innovative Formen der Arbeitsgestaltung gefördert und mit Blick auf die Arbeitskräftemobilität Tätigkeiten im Rahmen von EURES unterstützt werden. Vor allem in weniger entwickelten Regionen und Mitgliedstaaten spielt auch die Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung eine wichtige Rolle. Auch die institutionellen Kapazitäten der Interessenträger, einschließlich Nichtregierungsorganisationen, die in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, Weiterbildungs- und Sozialpolitik, einschließlich der Anti-Diskriminierungspolitik, tätig sind, sollen gestärkt werden.

Prioritäten auf nationaler und regionaler Ebene

Bei den genannten Ziele handelt es sich um die allgemeinen, europaweiten Ziele des ESF. Der Bund und die Länder erarbeiten eigene spezifische Ziele, die in den Prioriätsachsen der Operationellen Programmen (OP) des Bundes und der Länder festgelegt werden. Im Zuge der stärkeren Ergebnisorientierung des ESF (s.unten  „Was ist neu?“) muss künftig je Investitionspriorität mindestens ein Ziel verfolgt werden.

Eine Übersicht über die ESF-Programme des Bundes und der geförderten Projekte bietet das ESF-Portal des Bundes.

Für eine Vorausschau auf die aktuelle Förderperiode siehe: Manuela Geleng: „Zukunft des europäischen Sozialfonds in Berlin“ und „ESF auf Bundesebene, Planungen für 2014-2020“ von Arnold Hermann.

Zielgruppen

Der ESF kommt folgenden Zielgruppen zugute:

  • Langzeitarbeitslose
  • Behinderten Menschen
  • Migranten
  • Angehörigen ethnischer Minderheiten
  • Randgruppen und Menschen jedes Lebensalters, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind (z.B. auch Flüchtlinge, Asylsuchende, Obdachlose)
  • Arbeitnehmern
  • Unternehmen
  • Akteuren der Sozialwirtschaft

Antragsberechtigt sind – je nach Unterprogrammm – Wohlfahrtsverbände, NRO, Lokalbevölkerung, Regionen, Städte, Organisationen, Unternehmen, KMU, Fachkräfte, Dienstleister.

Geförderte Maßnahmen

In der ESF-Verordnung 1304/2013 (Art. 3) sind die Investionsprioritäten aufgeführt, die allgemein über den ESF gefördert werden können. Die jeweiligen Prioritätsachsen von Bund und Ländern werden in den Operationellen Progammen festgelegt (s. Punkt „Ziele“).

Budget

In der neuen Förderperiode werden dem Land Berlin weniger ESF-Mittel zustehen als in den vergangenen Förderperioden, nämlich 215 Mio. EUR im Vergleich zu 336 Mio. EUR im Zeitraum 2007-2013 und 530 Mio. EUR von 2000-2006.

Auch die Summe der Strukturfonds für Deutschland insgesamt ist von 26,3 Mrd. Euro im vergangenen Förderzeitraum auf 17,5 Mrd. EUR für die aktuelle Förderperiode gesunken.

Allerdings stehen noch Mittel aus der vergangenen Förderperiode zur Verfügung:

Laut Bericht der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung vom 23.02.2014 betrugen die Bindungen von ESF-Mitteln aus der Förderperiode 2007-2013 291,1 Mio. € (Stand 31.01.2014). Bei einem Finanzvolumen des Operationellen Programms in Höhe von rd. 335,7 Mio. € stehen demnach noch 44,6 Mio. € für Bewilligungen zur Verfügung. Zum Stichtag waren 217,3 Mio. € ausgezahlt worden.

Auch in den ersten beiden Jahren der Förderperiode 2007 – 2013 konnten noch überwiegend Mittel der Förderperiode 2000 – 2006 genutzt werden. Im Übergang der Förderperioden 2007 – 2013 auf 2014 – 2020 wird es zu analogen Gegebenheiten kommen, auch, weil die Mittelausstattung eines zukünftigen ESF-OP für Berlin nur noch 215,1 Mio. € betragen wird.

Was ist neu?

In Berlin: Die Halbzeitbewertung der Förderperiode 2007-2013 hat gezeigt, dass eine Fokussierung der Mittel auf die dringendsten Prioritäten nötig ist, was eine Konzentration der Förderinstrumente erforderlich macht. Außerdem soll die Anzahl der Zwischengeschalteten Stellen reduziert und es sollen verstärkt Ausschreibungen und andere Wettbewerbsverfahren eingesetzt werden. Mehr dazu siehe OP- ESF 2014-2020 für das Land Berlin.

Im Operationellen Programm des Bundes, das im Herbst von der Kommission genehmigt wird, sind für den Zeitraum 2014-2020 26 statt bisher 62 ESF-Bundesprogramme geplant.

Programmübersicht der Förderperiode 2014-2020

Neuerungen im ESF allgemein siehe: http://ec.europa.eu/esf/main.jsp?catId=62&langId=de

Siehe hierzu auch „Background Papers“ zur ESF-Auftaktkonferenz vom 6./7. Februar 2014 auf der Konferenz-Website.

Zugang zu ESF-Förderung

Zugang zum Bundes-ESF

Der Bundes-ESF ist in verschiedene Programme unterteilt, in denen regelmäßig Ausschreibungen stattfinden. Mehr hierzu siehe ESF-Portal des Bundes.

Eine Übersicht über verschiedene Tätigkeiten im Rahmen von Bundesprogrammen im Bereich Arbeit und Soziales erhalten Sie in unseren Panoramen.

Zugang zum Landes-ESF:

Die Umsetzung des ESF in Berlin erfolgt durch die ESF-Verwaltungsbehörde in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen. Diese arbeitet mit zahlreichen Partnern zusammen. Dies sind:

  • Bewilligungsstellen/Fachreferate (Senatsverwaltungen)
  • Bezirke (Abteilungen in den Bezirksämtern)
  • Servicegesellschaften

Die Beantragung einer Förderung aus Mitteln des ESF muss bei der für das Vorhaben fachlich zuständigen Senatsverwaltung oder Servicegesellschaft erfolgen. Förderanträge können nur von juristischen Personen (Vereine etc.) gestellt werden. Mehr dazu siehe bitte hier.

Weitere Informationen zum Zugang zu ESF-Förderung auf Landesebene siehe auch zuständige Fachstellen des Senats: http://www.berlin.de/sen/strukturfonds/ab2007/esf/umsetzung_esf.html bzw. http://www.berlin.de/sen/strukturfonds/ab2007/esf/foerderbedingungen_esf.html

Förderinstrumente und Ansprechpartner siehe hier.

 Einbeziehung lokaler Akteure

Um den lokalen Ansatz der Berliner Arbeitsmarktpolitik zu unterstützen, wurden die Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) entwickelt, die für die Koordinierung der beiden ESF-Förderinstrumente „Lokales Soziales Kapital – LSK“ und „Partnerschaft, Entwicklung, Beschäftigung – PEB“ zuständig sind und zu diesem Zweck regelmäßig Ideenwettbewerbe ausschreiben. Mehr hierzu siehe: http://www.bbwa-berlin.de bzw. Beschreibung der Tätigkeiten der bbwa auf Berlin Transfer hier.

Quellen/Weiterführende Informationen

ESF-Portal des Bundes

Der ESF in Deutschland: Seite der EU-Kommission mit Informationen zu Projektbeispielen, Liste der Begünstigten und Studien zum ESF in Deutschland

Informationen zum Europäischen Sozialfonds der Europäischen Kommission

Website zur ESF-Auftaktkonferenz.

Broschüre Deutschland und der Europäische Sozialfonds (Länderprofil)

Zur ausführlichen Erläuterung der Strukturfonds in Berlin: http://www.berlin.de/sen/strukturfonds/

Bildnachweis:http://www.flickr.com/photos/socialeurope/12341826893/sizes/q/in/set-72157640582308864/

Weitere Informationen zur Umsetzung verschiedener ESF-Programme in den Berliner Bezirken siehe Europabeauftragte der Bezirke.

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