Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Auswahl von Aufrufen und Ausschreibungen in den Bereichen Arbeitsmarktintegration, Diversity, Weiterbildung, Mobilität und Fachkräfte zusammen.

Für weitere Aufrufe und Ausschreibungen auf EU-, Bundes- und Landesebene siehe Veröffentlichungshinweise rechts.


Seit April 2024 gibt es noch mehr Fördermöglichkeiten für Unternehmen und ihre Beschäftigte. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung wurden die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik unter anderem für Beschäftigte weiterentwickelt. Als neue Leistung der Beschäftigtenqualifizierung steht das Qualifizierungsgeld zur Verfügung. Die Änderungen traten zum 1. April 2024 in Kraft.

Ziel ist es, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern.

Beschäftigte können von höheren Zuschüssen zu Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt profitieren. Feste Fördersätze und vereinfachte Förderkonditionen schaffen Verlässlichkeit und Transparenz für Unternehmen. Durch das Qualifizierungsgeld können Arbeitgeber Ihren Beschäftigten Arbeitsplätze sichern, wenn im Betrieb strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarfe bestehen.

Infos: https://www.arbeitsagentur.de/k/weiterbildung-qualifizierungsoffensive

Der Eu­ro­päi­sche So­zi­al­fonds (ESF) ist das wich­tigs­te In­stru­ment der Eu­ro­päi­schen Uni­on zur För­de­rung der Be­schäf­ti­gung in Eu­ro­pa. Er ver­bes­sert den Zu­gang zu bes­se­ren Ar­beitsplät­zen, bie­tet Qua­li­fi­zie­rung und un­ter­stützt die berufliche und so­zia­le In­te­gra­ti­on.

Über interessante Projekte der Förderperiode 2014-2020, wie z.B. aus den "Zukunftszentren" oder aus dem Programm "JOBSTARTER plus" haben wir in Berlin Transfer berichtet. Das ESF-Bundesprogramm für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) wurde am 5.5.2022 genehmigt. In den letzten Monaten sind Förderaufrufe veröffentlicht worden, mit der Aufforderung an potenzielle Projektträger, Anträge einzureichen.

Weiterlesen...

Am 15. Februar 2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "Win-Win - Durch Kooperation zur Integration" veröffentlicht.

Mit dem ESF Plus-Programm Win-Win werden insbesondere junge Männer mit Migrationshintergrund und nicht erwerbstätige junge Männer im Alter von 18 bis 35 Jahren mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Ausbildung, Beschäftigung und bei der Entwicklung von Perspektiven zur Verbesserung der sozialen und ökonomischen Teilhabe unterstützt. Dafür können z. B. Projektträger, Kommunen, Jobcenter, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Migrantenorganisationen sowie sonstige gemeinnützige Träger zwischen 0,25 und 1,25 Millionen Euro für eine bis zu vierjährige Projektlaufzeit beantragen.

Der zweite Förderaufruf für das ESF Plus-Programm "Win-Win – Durch Kooperation zur Integration" startete Anfang Februar 2024. Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen endet am 12. April 2024.

Anmeldung unter: https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/Aufrufe/2024_01_11_aufruf_bmas_win_win.html

Weitere Informationen zum Programm Win-Win finden Sie hier:

https://www.esf.de/SharedDocs/Meldungen_NL/Newsletter/2024/aufruf_win_win.html

 

rückenwind3 ist das Nachfolgeprogramm des ESF-Programms rückenwind+ der ESF-Förderperiode 2014-2020 . Das Programm fördert in der Laufzeit 22.06.2022 - 31.12.2027 bundesweit Projekte zur Fachkräftesicherung in sozialen Berufsfeldern. Gefördert werden Vorhaben, die Personalentwicklung zur Verbesserung der Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit und Organisationsentwicklung zur Verbesserung der Demografie-Festigkeit der Einrichtungen und Verbände integrieren.

Gefördert werden Projekte in diesen Handlungsfeldern:

  • A. Entwicklung und Erprobung moderner Arbeitsmodelle und -organisation im Kontext einer sich wandelnden Arbeitswelt in sozialen Berufs- und Arbeitsfeldern
  • B. Verbesserung der Chancengleichheit durch analoge und digitale Qualifizierung sowie Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung
  • C. Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen beim Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien
  • D. Anwendung analoger und digitaler Strategien zur Personalgewinnung und Personalbindung, u.a. mit Hilfe online-gestützter Angebote und digitaler Kommunikationsformate
  • E. Begleitung und Qualifizierung von Beschäftigten und Weiterentwicklung der Führungs- und Unternehmenskultur

 

Der 4. Förderaufruf ist gestartet (8.01.2024-01.03.2024)

Infoveranstaltung zum 4. Förderaufruf am Dienstag, 16.01.2024, 10:00 - 13:00 Uhr, Online-Plattform Zoom, Info und Anmeldung: https://www.bagfw-esf.de/veranstaltungen/infoveranstaltung-zum-start-des-4-aufrufs

Das Programm rückenwind3 wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) entwickelt. Es wird in enger Partnerschaft der beiden Programmpartner umgesetzt und begleitet. Eine externe Regiestelle in der BAGFW koordiniert die Programmumsetzung.

Quelle und weitere Infos: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/rueckenwind_3.html

Zum Start der geförderten Projekte: https://www.esf.de/SharedDocs/Meldungen_NL/Newsletter/2024/start_rw.html

Das neue ESF Plus-Programm knüpft an den erfolgreichen Vorgänger "unternehmensWert:Mensch plus" an und bietet kleinen und mittleren Unternehmen Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Autorisierte und geprüfte "INQA"-Coaches begleiten Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Beschäftigten bei den Veränderungsbedarfen im Bereich arbeitsorganisatorischer und personalpolitischer Prozesse vor dem Hintergrund der digitalen Transformation.

In einer Erstberatung bei einer regionalen INQA-Beratungsstelle können Fördervoraussetzungen und Unterstützungsbedarf der KMU geklärt werden. Den erhaltenen "INQA"-Coaching-Scheck kann nur bei autorisierten "INQA"-Coaches eingelöst werden.

Ab 3. April 2023 können sich wiederum interessierte Berater*innen für eine Teilnahme am Programm bewerben. Erfahrene Beraterinnen und Berater können sich als "INQA"-Coach einbringen. Voraussetzungen: Erfahrung in der Anwendung von agilen Methoden und die Bereitschaft, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fit für den digitalen Wandel zu machen.

Weitere Informationen zum Programm und den Angeboten finden Sie auf https://www.inqa.de/DE/handeln/inqa-coaching/uebersicht.html

 Zum Bericht über das erste Netzwerktreffen: https://www.esf.de/SharedDocs/Meldungen_NL/Newsletter/2024/nw_inqa.html

 

Die seit 2019 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten sogenannten "Regionalen Zukunftszentren" unterstützen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen dabei, sich zukunftsfähig aufzustellen. Dazu bieten sie auf die jeweiligen Unternehmen zugeschnittene Tiefenberatungen und innovative Qualifizierungsangebote an, die gemeinsam mit den Unternehmen und Beschäftigten entwickelt und direkt erprobt werden. Die gewonnenen Erkenntnisse werden veröffentlicht und tragen zu einem lernenden Mittelstand und zur Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik bei.

Das Folgeprogramm baut auf den bestehenden "Zukunftszentren"- Programmen auf. Für das ESF-Plus-Programm "Zukunftszentren“ hat das BMAS gemeinsam mit den zuständigen Landesministerien 14 Trägerverbünde ausgewählt. Zum Jahresbeginn 2023 sind alle ausgewählten Projekte mit einer Laufzeit bis Ende 2026 gestartet.

Folgende Träger setzen jeweils mit Projektpartnern die "Regionalen Zukunftszentren" um:

  • das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gGmbH als "Regionales Zukunftszentrum Nord" in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen.
  • die Universität Rostock als "Regionales Zukunftszentrum Mecklenburg-Vorpommern",
  • die Rheinisch-Westfälisch Technische Hochschule Aachen als "Zukunftszentrum für menschzentrierte KI in der Produktionsarbeit" in Hessen,
  • die ZENIT GmbH als "Zukunftszentrum KI NRW" in Nordrhein-Westfalen,
  • die Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH als "Regionales Zukunftszentrum für KI und Digitale Transformation in Saarland und Rheinland-Pfalz",
  • jeweils die f-bb Forschungsinstitut Betriebliche Bildung gGmbH als "Regionales Zukunftszentrum Berlin", als "Regionales Zukunftszentrum Brandenburg" und als "Regionales Zukunftszentrum Sachsen-Anhalt" sowie als "Regionales Zukunftszentrum Süd" in Bayern, Baden-Württemberg,
  • die RKW Sachsen GmbH Dienstleistung und Beratung als "Regionales Zukunftszentrum Sachsen",
  • die Ernst-Abbe-Hochschule Jena als "Zukunftszentrum Digitale Transformation Thüringen" sowie
  • das Diakonische Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden e. V. mit einem Fokus auf der Sozial- und Pflegewirtschaft als "Regionales Zukunftszentrum pulsnetz KI" in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen

Quelle und und weitere Informationen zur Richtlinie:: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Digitalisierung-der-Arbeitswelt/Austausch-mit-der-betrieblichen-Praxis/Zukunftszentren/zukunftszentren.html

Am 7.12.2013 hat in Berlin die Jahrestagung der Zukunftszentren stattgefunden. Präsentiert wurden u. a. Beispiele innovativer Ansätze der Unterstützung von KMU bei der Gestaltung des digitalen, ökologischen und demografischen Wandels.  Referent:innen waren u.a. Bundesarbeits- und sozialminister Hubertus Heil und Professorin Dr. Sabine Pfeiffer, Inhaberin des Lehrstuhls für Soziologie mit dem Schwerpunkt Technik - Arbeit - Gesellschaft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Parallel finden Workshops über Themen der Zukunftszentren statt. Die Veranstaltung mit knapp 500 Teilnehmenden stand unter dem Motto "Fit für den Wandel: Mit digitalen und KI-Anwendungen dem Fachkräftemangel begegnen".

Zur Pressemitteilung: https://www.esf.de/SharedDocs/Meldungen_NL/Newsletter/2024/zz_kmu.html

 

Demografischer, digitaler und ökologischer Wandel stellen die Arbeitswelt vor großen Herausforderungen, mit Veränderungen, die sich auf nahezu alle Branchen auswirken. Ob Gleichstellung der Geschlechter, Vielfalt und Teilhabe aller: in allen Themen gibt es starke Handlungsbedarfe. Hier setzt die Richtlinie "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiterbilden und Gleichstellung fördern" an. Ziele der Richtilinie sind die Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung in Unternehmen und die Stärkung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen. 

Sozial- und Betriebspartner sollen im Hinblick auf folgende Ziele unterstützt werden:

  • Aufbau nachhaltiger und Teilhabe fördernder Personalentwicklungs- und Weiterbildungsstrukturen und Unternehmenskultur sowie Erprobung neuer Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle
  • Erhöhung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen
  • Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung in KMU durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote.
  • Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung bisher benachteiligter Gruppen durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationsgeschichte oder Behinderung in ihrer Vielfalt

Gewährt werden Zuwendungen zur Förderung von Projekten mit nachweislich sozialpartnerschaftlichem Ansatz zur Entwicklung, Erprobung und Einführung von Konzepten und Maßnahmen in folgenden vier Handlungsfeldern:

  1. Weiterbildung im Wandel fördern
  2. Gleichstellung gestalten
  3. Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in KMU
  4. Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung.

Der Einreichungszeitraum für den 3. Förderaufruf war vom 14.08. bis 13.10.2023.

Der 4. Förderaufruf läuft voraussichtlich vom 22.01.2024 bis 15.03.2024. Dazu wird die Regiestelle Infoveranstaltungen durchführen:

  • 12.12.2023 von 10:00 - 12:00 Uhr
  • 14.12.2023 von 13:30 - 15:30 Uhr
  • 16.01.2024 von 10:00 - 12:00 Uhr
  • 18.01.2024 von 13:30 - 15:00 Uhr

Zur  Anmeldung.

Quelle und Infos: Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)

 Die Richtlinie ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes und wird in enger Abstimmung mit den Partnern entwickelt und umgesetzt. Sie ist das Nachfolgeprogramm des ESF-Programms "Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern" aus der ESF-Förderperiode 2014-2020.

Weitere Infos:  https://www.f-bb.de/unsere-arbeit/projekte/regiestelle-wandel-der-arbeit-sozialpartnerschaftlich-gestalten-weiter-bilden-und-gleichstellung-f/

 

 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung" am 04. Dezember 2023 auf www.esf.de veröffentlicht. Das Antragsverfahren startet voraussichtlich am 06. Dezember 2023 nach dem Prioritätsprinzip.

Mit dem ESF Plus-Programm haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium des Innern und für Heimat die integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung weiterentwickelt. Im Rahmen des neuen Programms können Projekte während eines Integrationskurses eine zum Regelsystem der Kindertagesbetreuung subsidiäre Kinderbeaufsichtigung anbieten, um Eltern die Teilnahme an einem Integrationskurs zu ermöglichen und damit deren Integration zu befördern, wenn keine reguläre Kindertagesbetreuung genutzt werden kann und die zu beaufsichtigenden Kinder noch nicht schulpflichtig sind.

Quelle und Infos: https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/Aufrufe/2023_12_04_aufruf_bmfsfj_integrationskurs.html

Das neue ESF Plus-Programm "Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden" hat das Ziel, Einsamkeit und soziale Isolation vorzubeugen oder zu lindern. Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend richtet sich an kommunale Akteure und ist Teil der Strategie gegen Einsamkeit. Die Zielgruppe des Programms sind Menschen im mittleren Erwachsenenalter zwischen 28 bis 59. Für sie sollen die soziale Teilhabe und die Arbeitsmarktchancen verbessert werden.

Das Interessenbekundungsverfahren startet am 01.12.2023 und endet am 31.01.2024. Laufzeit: vom  01.09.2024 bis 31.08.27.

Zum geplanten Start des Programms findet am 30. November 2023 eine digitale Informationsveranstaltung statt.

Quelle und Infos: https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/2023/2023_10_19_bmfsfj_zshalt_infova.html

'In der Förderperiode 2021-2027 werden durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung für Projekte im Rahmen des Förderinstruments Lokal-Sozial-Innovativ (LSI) – Lokale Förderung sozialer Integration und Innovation Mittel zur Verfügung gestellt. Die Förderung dient der sozialen Integration von Menschen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung und Benachteiligung bedroht sind. Dabei sollen spezifische Herausforderungen berücksichtigt und Handlungsmöglichkeiten in den Berliner Bezirken erschlossen und genutzt werden.'

Im Rahmen des Förderinstrumentes LSI werden Mikroprojekte, Entwicklungsprojekte und Modellprojekte gefördert. Die Umsetzung der Förderung in der Förderperiode 2021-2027 erfolgt durch den Dienstleister Investitionsbank Berlin (IBB).

Quelle und ausführliche Infos: https://www.bbwa-berlin.de/foerderprogramme/lokal-sozial-innovativ-lsi.html)


Für das Förderinstrument 13 Lokal-Sozial-Innovativ (LSI – Lokale Förderung sozialer Integration und Innovation) Projekttyp A– LSI-Mikroprojekte können vom 13.11.2023 bis 11.12.2023 Projektvorschläge bei den Bezirklichen Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) eingereicht werden.

Für das Förderinstrument 13 - Lokal-Sozial-Innovativ Projekttyp B - Entwicklungsprojekte können vom 02.10.2023 bis 30.09.2024 Anträge gestellt werden: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/lokale-foerderung-sozialer-integration-und-innovation.html

Mehr

ESF-Portal des Bundes

Förder-News der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit

#ESF-Programme Lokales Soziales Kapital (LSK) und Partnerschaft - Entwicklung- Beschäftigung (PEB)

EFRE-Programm Wirtschaftsdienliche Maßnahmen (WDM)

Ab 2023 Förderinstrument Lokale Förderung sozialer Integration und Innovation - Lokal-Sozial-Innovativ (LSI)

Ausschreibungen Quartiersmanagement

Aufrufe der GD Beschäftigung

#EaSI/Progress/EURES

 

Informationen für Projektträger des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Ebenso zeigen wir externe Inhalte von Twitter. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies oder externe Inhalte mit Verbindung zu Twitter - jetzt X - zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.