Am 15. Februar 2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und ihre Kinder" veröffentlicht. Ziel ist die Verbesserung der Lebenssituation und der gesellschaftlichen Teilhabe von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind. Akti(F) Plus soll den erhöhten individuellen Unterstützungsbedarfen von Familien und ihren Kindern Rechnung tragen.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, zum Beispiel freie und öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Bildungsträger sowie sonstige gemeinnützige Träger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Verbände sein. Natürliche Personen können keine Zuwendung nach dieser Förderrichtlinie erhalten. Interessenbekundung kann vom 16. Februar 2023 bis zum 31. März 2023 (14 Uhr) eingereicht werden.Förderinteressierte können Ihre
Interessenbekundung über das Förderportal Z-EU-S (www.foerderportal-zeus.de) bis zum 31. März 2023 (14 Uhr) einreichen.
Ein Leitfaden zur Einreichung von Interessensbekundungen wird zeitnah veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Programm Akti(F) Plus finden Sie hier.