Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Auswahl von Aufrufen und Ausschreibungen in den Bereichen Arbeitsmarktintegration, Diversity, Weiterbildung, Mobilität und Fachkräfte zusammen.

Für weitere Aufrufe und Ausschreibungen auf EU-, Bundes- und Landesebene siehe Veröffentlichungshinweise rechts.


Der Eu­ro­päi­sche So­zi­al­fonds (ESF) ist das wich­tigs­te In­stru­ment der Eu­ro­päi­schen Uni­on zur För­de­rung der Be­schäf­ti­gung in Eu­ro­pa. Er ver­bes­sert den Zu­gang zu bes­se­ren Ar­beitsplät­zen, bie­tet Qua­li­fi­zie­rung und un­ter­stützt die berufliche und so­zia­le In­te­gra­ti­on.

Über interessante Projekte der Förderperiode 2014-2020, wie z.B. aus den "Zukunftszentren" oder aus dem Programm "JOBSTARTER plus" haben wir in Berlin Transfer berichtet. Das ESF-Bundesprogramm für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) wurde am 5.5.2022 genehmigt. In den letzten Monaten sind Förderaufrufe veröffentlicht worden, mit der Aufforderung an potenzielle Projektträger, Anträge einzureichen.

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Kooperationspartnerschaften dienen dem Austausch und die Unterstützung von Innovationen. Antragsberechtigt sind alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die ihren Sitz in Deutschland haben, z.B. Unternehmen, berufsbildende Schulen, Bildungseinrichtungen oder Kammern. Ziele der Kooperation sind der Aufbau und die Stärkung von Netzwerken, die Förderung transnationaler Arbeit, der Austausch von Ideen und Methoden, der transfer neuer Ideen und Produkte.

1. Antragsrunde 2023:  Einreichungsfrist: 22. März 2023, 12:00 Uhr (Brüsseler Zeit).
 

(für Projekte, die zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember 2023 beginnen)

Quelle und weitere Infos: https://www.na-bibb.de/erasmus-erwachsenenbildung/partnerschaften-fuer-eine-zusammenarbeit/kooperationspartnerschaften

 

AusbildungWeltweit ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und fördert Auslandspraktika von Auszubildenden im Rahmen der beruflichen Ausbildung.  Lernaufenthalte von Ausbilderinnen und Ausbildern werden ebenso gefördert, so wie auch Besuche zur Vorbereitung.

Anträge auf Förderung für Auslandsaufenthalte können ab sofort bis zum 4. Mai, 12 Uhr, im Projektportal gestellt werden.

Der Durchführungszeitraum für die geförderten Auslandsaufenthalte startet am 1. August 2023 und geht bis zum 31. Juli 2024.


Quelle und weitere Informationen zur Antragsstellung: https://www.ausbildung-weltweit.de/de/aktuelles/antragsrunde-2023.html

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "JUVENTUS: Mobilität stärken - für ein soziales Europa" am 17. Oktober 2022 veröffentlicht. Das Programm fördert die Umsetzung von Auslandsaufenthalten mit betrieblichem Training für Benachteiligte junge Menschen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

JUVENTUS ist der Nachfolger des ESF-Programms "Integration durch Austausch" (IdA) und ist der deutsche Beitrag zur Initiative der Europäischen Kommission "ALMA" ("Aim, Learn, Master, Achieve"). ALMA greift damit den Ansatz eines Austauschprogramms für junge Menschen auf, der bereits ab 2008 erfolgreich in Deutschland durch das ESF-Programm "IdA" ("Integration durch Austausch") umgesetzt wurde. Erfahrungen aus den zwei vergangenen Förderperioden des ESF zeigen, dass insbesondere bei benachteiligten jungen Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt ein begleiteter mehrmonatiger Auslandsaufenthalt mit betrieblichem Training zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit beiträgt und der sozialen Inklusion dieser Zielgruppe dienen kann. Die Herausforderung, sich in einem fremden europäischen Land mit anderer Kultur und Sprache zu behaupten, bewirkt oft tiefgreifende Persönlichkeitsentwicklungen. Die jungen Menschen gewinnen neue praktische Erfahrungen, kehren selbstbewusster zurück und haben wieder klare Ziele vor Augen. Zudem wird für sie die Idee eines sozialen Europas selbst erfahrbar. Zielgruppe des Programms sind arbeitslose/arbeitssuchende junge Menschen von 18 bis 30 Jahren, deren Zugang zu Arbeit oder Ausbildung aus mehreren individuellen und/oder strukturellen Gründen besonders erschwert ist (z.B. Schulabbrecher*innen, Ausbildungsabbrecher*innen, Langzeitarbeitslose, etc.) und bei denen durch die Erbringung von Eingliederungsmaßnahmen nach dem SGB III oder SGB II in absehbarer Zeit keine bedeutenden Integrationsfortschritte zu erwarten sind.

Weitere Informationen zum Programm JUVENTUS erhalten Sie hier.

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften, d.h. freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände.

Das Interessenbekundungsverfahren lief vom 17. Oktober 2022 bis 18. November 2022, 14:00 Uhr.  Am 21.10.2022 fand eine Informationsveranstaltung zu JUVENTUS statt.

Der zweite Förderaufruf für das Programm wird voraussichtlich ab Mitte Mai 2023 veröffentlicht, mit dreimonatiger Bewerbungsfrist. Im Vorfeld wird am 21.03.2023, 10:00-11:30, eine virtuelle Informationsveranstaltung angeboten, bei der das Programm vorgestellt wird und Fragen gestellt werden können. Eine Anmeldung ist hier möglich: https://reg.bmas.de/juventus

Zu den Projektauswahlkriterien und zur Förderrichtlinie: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/Artikel/awk_juventus.html

 

 

 

Die EU-Kommission (Directorate-General Migration and Home Affairs) hat 40 Millionen Euro für Maßnahmen zur Integration von Migrant*innen und Schutzsuchenden auf regionaler und lokaler Ebene bereitgestellt, im Rahmen des Asylum, Migration and Integration Fund (AMIF). Interessierte können dafür bis zum 16. Mai 2023 17 Uhr entsprechende Vorschläge einreichen. Gefördert werden können unter anderem Integrationsmaßnahmen in Arbeitsmarkt und Bildung sowie kommunale Patenschaftsprogramme.

Infos: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/integration-von-migranten-aufruf-zur-einreichung-von-vorschlagen-veroffentlicht-2023-01-18_de

Zum Aufruf (englisch): https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/amif/wp-call/2023/call-fiche_amif-2023-tf2-ag_en.pdf

Am 15. Februar 2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "Win-Win - Durch Kooperation zur Integration" veröffentlicht.

Mit dem ESF Plus-Programm Win-Win werden insbesondere junge Männer mit Migrationshintergrund und nicht erwerbstätige junge Männer im Alter von 18 bis 35 Jahren mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Ausbildung, Beschäftigung und bei der Entwicklung von Perspektiven zur Verbesserung der sozialen und ökonomischen Teilhabe unterstützt. Dafür können z. B. Projektträger, Kommunen, Jobcenter, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Migrantenorganisationen sowie sonstige gemeinnützige Träger zwischen 0,25 und 1,25 Millionen Euro für eine bis zu vierjährige Projektlaufzeit beantragen.

Interessenbekundungen können ab sofort bis zum 14. April 2023 (14:59 Uhr) eingereicht werden.

Förderinteressierte können ihre Interessenbekundung über das Förderportal Z-EU-S (www.foerderportal-zeus.de) bis zum 14. April 2023 einreichen.

Für interessierte Antragsteller finden Online-Informationsveranstaltungen per Webex am

  • 23.02.2023 von 10 Uhr bis 13 Uhr und
  • 23.03.2023 von 10 Uhr bis 13 Uhr

statt. Anmeldung unter: https://reg.bmas.de/esf-plus

Weitere Informationen zum Programm Win-Win finden Sie hier.

Am 15. Februar 2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und ihre Kinder" veröffentlicht. Ziel ist die Verbesserung der Lebenssituation und der gesellschaftlichen Teilhabe von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind. Akti(F) Plus soll den erhöhten individuellen Unterstützungsbedarfen von Familien und ihren Kindern Rechnung tragen.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, zum Beispiel freie und öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Bildungsträger sowie sonstige gemeinnützige Träger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Verbände sein. Natürliche Personen können keine Zuwendung nach dieser Förderrichtlinie erhalten. Interessenbekundung kann vom 16. Februar 2023 bis zum 31. März 2023 (14 Uhr) eingereicht werden.Förderinteressierte können Ihre

Interessenbekundung über das Förderportal Z-EU-S (www.foerderportal-zeus.de) bis zum 31. März 2023 (14 Uhr) einreichen.

Ein Leitfaden zur Einreichung von Interessensbekundungen wird zeitnah veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Programm Akti(F) Plus finden Sie hier.

Mit dem ESF Plus kofinanzierten Programm fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine nachhaltigkeitsorientierte Berufsbildung in Betrieben sowie außer- und überbetrieblichen Berufsbildungstätten. Aufgerufen sind u. a. Kammern, Innungen, Verbände, Bildungsträger, Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, Wirtschaftsförderungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine und Ausbildungsbetriebe, sich mit zukunftsweisenden Projektideen um eine Förderung zu bewerben und sich an der Gestaltung einer nachhaltigkeitsorientierten Berufsbildung zu beteiligen.Fördervoraussetzung ist, dass die Projekte einen Beitrag zur Kompetenzstärkung des ausbildenden Personals leisten. Gefördert werden vor allem branchen- und berufsspezifische Maßnahmen. Die Vorhaben können sich auf die dualen Ausbildungsberufe nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung richten sowie auf die Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen und im öffentlichen Dienst. Besonders begrüßt werden Förderanträge, die Angebote für neue bzw. neugeordnete Berufe schaffen sowie solche, die zur Energie-, Agrar-, Bau- oder Verkehrswende beitragen.

Mit der ersten Förderphase werden Projekte zur nachhaltigkeitsbezogenen Qualifizierung des ausbildenden Personals gefördert.

Projektskizzen können ab sofort und bis spätestens 17. April 2023 eingereicht werden.

Nach positiver fachlicher Begutachtung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten wird den positiv bewerteten Skizzeneinreichenden beziehungsweise bei Verbünden der Verbundkoordination mit seinen Verbundpartnern die Einreichung von förmlichen Förderanträgen empfohlen.

Informationen zum Programm:

https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/Aufrufe/2023_01_27_aufruf_bmbf_nachhaltig_im_beruf.html

Anmeldung zur Online-Infoveranstaltung zum Förderprogramm „Nachhaltig im Beruf – zukunftsorientiert ausbilden“ (NIB) am 07.03.2023 von 09:00 Uhr bis ca. 11:30 Uhr:

https://survey.bibb.de/index.php/915831?newtest=Y&lang=de

Mit dem Programm sollen Impulse zu einer notwendigen Weiterentwicklung der Ganztagsangebote im Grundschulalter gesetzt und die damit verbundenen Qualitätsansprüche sowie Bildungs- und Teilhabechancen für alle Kinder gesichert werden. Das zentrale Anliegen des Programms liegt in der Schaffung von partizipativen Strukturen in der Ganztagsgrundschule als gemeinsames Angebot von Schule und Jugendhilfe. Die Bedürfnisse der Kinder bilden in diesem Prozess den zentralen Ausgangspunkt. Die Kinder werden aktiv in die Ausgestaltung der Ganztagsangebote eingebunden und Demokratie so für sie erlebbar gemacht. Ausgewählte pädagogische Fachkräfte der schulischen Betreuung und Lehrkräfte an den beteiligten Grundschulen werden in Tandems qualifiziert und in die Lage versetzt, Partizipationsmöglichkeiten im Ganztag zu erkennen, zu gestalten und dadurch eine demokratische Schulkultur zu befördern. Für die Ausgestaltung der Tandem-Qualifizierung stellt das BMFSFJ ein im Vorfeld entwickeltes Fortbildungs-Curriculum zur Verfügung.

Die Umsetzung des ESF Plus-Programms erfolgt in einer Modellphase (bis 2024) und in einer Implementierungsphase (bis Ende 2027). Antragsberechtigt sind Schulträger und Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe, welche die schulische Betreuung an Ganztagsgrundschulen sicherstellen.

Nächste Antragsfrist ist der 30. Juni 2023.

Zur Programmwebseite: https://kinder-beteiligen-im-ganztag.de

Zur Dokumentation der Infoveranstaltung: https://kinder-beteiligen-im-ganztag.de/news/detail/infoveranstaltungen-zur-antragstellung

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bau hat die Förderrichtlinie BIWAQ V zum ESF Plus-Programm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ" veröffentlicht. Der Aufruf zur Interessenbekundung läuft vom 10. Februar 2023 bis zum 20. März 2023 (12 Uhr MESZ).

Antragsberechtigt sind Kommunen mit aktiven oder ehemaligen Fördergebieten des seit 2020 bestehenden Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ sowie ausgelaufenen Fördergebieten des ehemaligen Programms „Soziale Stadt“. (Zum abgeschlossenen Programm BIWAQ IV).

Informationen zum Programm und Förderrichtlinien:

www.biwaq.de

 

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