Aufforderung der EU-Zuständigen Behörde beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Einreichung von Anträgen auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) (nach Verordnung zum Asyl-, Migrations-und Integrationsfonds (AMIF) für den Zeitraum 2014 bis 2020 erlassen (Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.04.2014)
Noch bis 25. November 2014 können Anträge für Projekte mit Modellcharakter bzw. zur Setzung von Standards im Rahmen des Asyl-, Migrations-, und Integrationsfonds (AMIF) gestellt werden.
Für folgende spezifischen Ziele werden Projektanträge erbeten (siehe Aufforderung AMIF 2014):
- Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, einschließlich seiner externen Dimensionen (u.a. Infrastrukturen zur Identifizierung spezieller Bedürfnisse, Verbesserung der Aufnahmebedingungen, Information der Asylbewerber, Erstorientierung am Arbeitsmarkt
- Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration (u.a. Förderung der Integration, Schwerpunkt die bessere gesellschaftliche und berufliche Integration bereits in Deutschland lebender Zuwanderer, Willkommens- und Anerkennungskultur, Chancengleichheit)
- Rückkehr (u.a. Weiterentwicklung der freiwilligen Rückkehr und Förderung der nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Reintegration im Herkunftsland)
Quellen:
Mehr zum Asyl- und Migrationsfonds http://www.eufis.eu/3302.html (Registrierung erforderlich)
http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/EUFonds/AMIF/amif.html?nn=3035566
http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/EUFonds/AMIF/AufforderungAntrag/aufforderungantrag-node.html
Siehe auch Anfrage an die Bundesregierung „Nutzung von europäischen Fördergeldern zur Integration von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt“: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/021/1802127.pdf