Programm für Beschäftigung und soziale Innovation 2014-2020 – EaSI

Das Programm EaSI trat am 1. Januar 2014 in Kraft und umfasste die Programme PROGRESS, EURES und das Europäische Mikrofinanzierungsinstrument PROGRESS. EaSI diente der Umsetzung der Ziele der Strategie Europa 2020 durch die Förderung hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung, von Sozialschutz, der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie der Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Im Zeitraum 2021–2027 wird das EaSI-Programm eine Komponente des Europäischen Sozialfonds plus (ESF+).

 

 

Das Programm EaSI trat am 1. Januar 2014 in Kraft und umfasste die Programme PROGRESS, EURES und das Europäische Mikrofinanzierungsinstrument PROGRESS. EaSI diente der Umsetzung der Ziele der Strategie Europa 2020 durch die Förderung hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung, von Sozialschutz, der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie der Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Im Zeitraum 2021–2027 wird das EaSI-Programm eine Komponente des Europäischen Sozialfonds plus (ESF+).

 

 

Zusammenfassung

Das direkt auf Kommissionebene verwaltete Programm EaSI umfasst die Programme PROGRESS, EURES und das Europäische Mikrofinanzierungsinstrument PROGRESS. Neu ist, dass im Programm PROGRESS ein besonderer Fokus auf sozialen Innovationen und sozialer Erprobung liegen wird. Die Höhe der Fördersumme für soziale Innovationen wird erhöht, mit dem Ziel, soziale Innovationen als festen Bestandteil des politischen Entscheidungsprozesses der Strategie Europa 2020 zu integrieren.

Mit „sozialer Erprobung“ ist die Evaluierung von Maßnahmen für benachteiligte Zielgruppen gemeint. Die Wirkung der sozialen Innovation im Rahmen eines Projekts wird anhand einer „Kontrollgruppe“ mit ähnlichen sozioökonomischen Merkmalen wie den der Projektteilnehmer bewertet, die jedoch der gängigen politischen Praxis unterstellt bleibt. Soziale Erprobung findet vor allem im Rahmen von PROGRESS statt. Das Mainstreaming sozialer Innovationen kann schließlich im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) erfolgen.

Was ist neu?

 „Absolutes Neuland“ ist die gezielte Förderung sozialer Start-ups (siehe Social Agenda, Nr. 35). Insgesamt sollen im Zeitraum 2014-2020 92 Mio. EUR zur Unterstützung sozialer Unternehmer verfügbar gemacht werden, mit bis zu 500 000 EUR pro Unternehmen (bis zu einem Jahresumsatz von 30 Mio. EUR). Die Finanzierung sozialer Unternehmen wird in Form von Garantien und Schuldtiteln zum Einsatz kommen. Die Mikrofinanzierung wird folglich nicht direkt, sondern über nationale, regionale und lokale Mikrokreditanbieter bereitgestellt. Mikrokredite für Einzelpersonen sind auf 25 000 € pro Empfänger beschränkt.

Ziel der Zusammenlegung der einzelnen Programme ist die Schaffung von Synergien: Ein Unternehmen, das über das Mikrofinanzierungsinstrument unterstützt wird, kann beispielsweise gleichzeitig technische Unterstützung im Rahmen von PROGRESS erhalten (siehe Social Agenda, Nr. 35, S. 20).

Soziale Innovationen wurden mit dem neuen Programm sowohl quantitativ als auch qualitativ aufgewertet: Die Finanzmittel für sozialpolitische Erprobung werden pro Jahr von 2-4 Mio. auf 10-14 Mio. EUR aufgestockt. In qualitativer Hinsicht wird nun verstärkt ein Ansatz gefördert, der akkurater und wissenschaftlicher ausgelegt ist.

Budget

919,5 Mio. EUR ausgestattet, von denen 61 % auf PROGRESS, 18  % auf EURES und 21 % auf das europäische Mikrofinanzierungsinstrument PROGRESS entfallen.

Ziele des Programms:

Ziel des Programms ist es, Mitgliedstaaten, Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und Kandidatenländer bei der Ausgestaltung und Umsetzung von Beschäftigungs- und Sozialreformen zu unterstützen. EaSI soll die Mitgliedstaaten darin unterstützen, ihre Arbeitsmärkte und sozialen Sicherungssysteme zu modernisieren und innovative politische Lösungen zu erproben. Vom Programm profitieren folglich lokale und regionale Behörden, aber auch Sozialpartner und Organisationen der Zivilgesellschaft, die für die Umsetzung sozialpolitischer Strategien zuständig sind. Besonderes Augenmerk gilt:

  • benachteiligten Gruppen wie beispielsweise junge Menschen
  • der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen
  • der Bekämpfung von Diskriminierung auf Grund des Geschlechts, der Rasse oder des ethnischen Ursprungs, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung
  • der Förderung eines hohen Maßes an qualitativ hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung, der Gewährleistung eines angemessenen Sozialschutzes, der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit, Armut und sozialer Ausgrenzung

Zielgruppen

Progress:

  • Alle Personen und Organisationen, die mit dem Thema (Voll-) Beschäftigung zu tun haben;
  • Arbeitslose, Benachteiligte, Frauen und Männer; Bürger;
  • von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffene Frauen und Männer, diskriminierte Menschen;
  • Nichtregierungsorganisationen (NRO), Sozialpartner auf europäischer Ebene, grenzüberschreitende Netzwerke regionaler oder lokaler Behörden, grenzüberschreitende Netzwerke von Organisationen.

EURES:

  • Arbeitssuchende; Arbeitgeber.

Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum:

  • Personen und Kleinstunternehmen; Sozialunternehmen.

Wer kann sich bewerben?

PROGRESS:

Das Unterprogramm Progress steht allen öffentlichen und / oder privaten Stellen, Einrichtungen sowie Akteuren offen, insbesondere

  • nationalen, regionalen und lokalen Behörden;
  • Arbeitsverwaltungen;
  • im Unionsrecht vorgesehenen Fachstellen;
  • den Sozialpartnern;
  • Nichtregierungsorganisationen;
  • Hochschuleinrichtungen und Forschungsinstituten;
  • Experten für Evaluierung und Folgenabschätzung;
  • den nationalen statistischen Ämtern;
  • den Medien.

EURES:

  • nationale, regionale und lokale Behörden;
  • Arbeitsverwaltungen;
  • Sozialpartnerorganisationen und andere interessierte Parteien.

Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum:

Es können auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene eingerichtete öffentliche und private Stellen teilnehmen, sofern sie in den Ländern Folgendes anbieten: 

  • Mikrofinanzierungen für Personen und Kleinstunternehmen; und / oder
  • Finanzierungen für Sozialunternehmen.

Quelle: EUFIS-Portal: https://www.eufis.eu/progress0.html#c140468 (Registrierung erforderlich).

Maßnahmen: PROGRESS

PROGRESS dient der Umsetzung der Ziele der Strategie Europa 2020, d.h. der Förderung von Beschäftigung zur Bekämpfung von Armut und die Verbesserung der Bildung. Insbesondere dienen die im Rahmen von PROGRESS geförderten Maßnahmen der Umsetzung der Flaggschiff-Initiativen „Europäische Plattform gegen Armut und Soziale Ausgrenzung“, „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ und „Jugend in Bewegung“.

Förderungswürdige Maßnahmen:

PROGRESS unterstützt Maßnahmen im Rahmen der folgenden Themenfelder:

  •     PROGRESS - Beschäftigung / Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit 2014-2020;
  •     PROGRESS - Sozialschutz, Soziale Inklusion, Armutsbekämpfung UND -vermeidung;
  •     PROGRESS - Arbeitsbedingungen 2014-2020.

Folgende Arten von Maßnahmen können unterstützt werden sind z.B.:

  • Analysen, Studien, Evaluierungen
  • Voneinander Lernen, Sensibilisierung und Verbreitung
  • Austausch bewährter Verfahren,
  • Kapazitäten-Aufbau, Testen innovativer Strategien („soziale Erprobung“),
  • Analysen und Zuschüsse
  • Politikoordinierung

Eine ausführliche Beschreibung der förderwürdigen Maßnahmen siehe EUFIS-Portal: https://www.eufis.eu/progress0.html#c140468 (Registrierung erforderlich).

Im Zeitraum 2014-2020 wird ein eigenes Budget für soziale Innovationen und Erprobung bereitgestellt werden. Ziel ist es dabei, innovative Strategien zu erproben und die erfolgreichsten unter ihnen mit Unterstützung aus dem ESF auszuweiten. Die Wirkung der sozialen Innovation im Rahmen eines Projekts wird anhand einer „Kontrollgruppe“ mit ähnlichen sozioökonomischen Merkmalen wie den der Projektteilnehmer bewertet, die jedoch der gängigen politischen Praxis unterstellt bleibt.

Budget: 574 Mio. EUR für den Zeitraum 2014-2020, davon 97 Mio. EUR für die modellhafte Erprobung von Innovationen.

Nähere Informationen siehe Arbeitsprogramm und Aktivitätenliste hier.

Maßnahmen: EURES

Das EURES-Portal dient der Förderung von Mobilität in Europa. Bis Ende 2011 wurden auf dem EURES-Portal bereits 1 230 000 freie Stellen, über 750 000 Lebensläufe und 25 000 registrierte Arbeitgeber veröffentlicht. Die Plattform erhält pro Monat etwa 4 Millionen Klicks und etwa 150 000 Arbeitssuchende pro Jahr finden über EURES ein passendes Angebot. Im neuen Förderzeitraum wird die Plattform modernisiert und der Fokus zunehmend auf Engpassberufe gerichtet und das Your First EURES job Programm ausgeweitet, das darauf abzielt, jungen Menschen zwischen 18 und 30 einen Job in einem anderen Mitgliedstaat zu vermitteln (geplant sind 5000 Vermittlungen jährlich). Ab 2014 werden nationale und grenzüberschreitende EURES-Aktivitäten über den ESF finanziert, um die Mobilität der Arbeiter zu erhöhen.

Geförderte Maßnahmen:

Es können Maßnahmen finanziert werden, um die freiwillige individuelle Mobilität in der Union auf einer fairen Grundlage zu fördern und Hindernisse für die Mobilität zu beseitigen, insbesondere:

  • Aufbau und Tätigkeiten grenzübergreifender EURES-Partnerschaften, wenn diese von den für die Grenzgebiete territorial zuständigen Behörden angefordert werden;
  • Bereitstellung von Informations-, Beratungs-, Vermittlungs- und Einstellungsdiensten für Grenzgänger;
  • Aufbau einer mehrsprachigen digitalen Plattform für den Abgleich von Stellenangeboten und Bewerbungen;
  • Entwicklung gezielter Mobilitätsprogramme im Zuge von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, um dort freie Stellen zu besetzen, wo Defizite auf dem Arbeitsmarkt festgestellt wurden, Hilfe für Arbeitskräfte mit Bereitschaft zur Mobilität, in Fällen, in denen eine klare wirtschaftliche Notwendigkeit festgestellt worden ist;
  • gegenseitiges Lernen unter EURES-Akteuren sowie Schulung von EURES-Beratern, einschließlich Beratern im Rahmen von grenzübergreifenden EURES-Partnerschaften; 
  • Informations- und Kommunikationstätigkeiten zur Sensibilisierung für die Vorteile geographischer und beruflicher Mobilität im Allgemeinen und für die Tätigkeiten und Dienste, die durch EURES zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: https://www.eufis.eu/progressintegration.html (Registrierung erforderlich)

Budget: 20 Mio. EUR jährlich, davon ab 2014 jährlich 10 Mio. EUR für Your First EURES Job

Nähere Informationen siehe Arbeitsprogramm hier.

Maßnahmen: Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum

Das Mikrofinanzierungsinstrument existiert seit 2010 und unterstützt Menschen, deren Zugang zu traditionellen Bankkrediten erschwert ist, so z.B. Arbeitslose, Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind und benachteiligte Gruppen wie z.B. junge Menschen, Ältere oder Migranten. Die Mikrofinanzierung wird dabei nicht direkt, sondern über nationale, regionale und lokale Mikrokreditanbieter bereitgestellt. Mikrokredite für Einzelpersonen sind auf 25 000 € pro Empfänger beschränkt (Näheres siehe auch European Microfinance Network). Derzeit werden im Rahmen des Progress-Mikrofinanzierungsinstruments Kreditgeber in 18 Mitgliedstaaten unterstützt (Ansprechpartner ist die EIB: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=4aa561e46fff16fb87d819d09c769842;views;document&doc=10700)

Ab 2014 wird die Unterstützung von Mikrokreditanbietern über das Instrument ausgeweitet, der Kapazitätenaufbau in diesen Organisationen gefördert und vor allem um Investitionen für die Entwicklung und den Ausbau sozialer Unternehmen erweitert.
Budget: 192 Mio. EUR für den Gesamtzeitraum 2014-2020; 87 Mio. EUR für den Zugang zu Mikrofinanzierung, 9 Mio. EUR für den Kapazitätenaufbau und 95,5 Mio. EUR für die Entwicklung sozialer Unternehmen.

Geförderte Maßnahmen: Unterstützung für Mikrofinanzierungen und Sozialunternehmen, auch für den Aufbau institutioneller Kapazität.

Quelle: https://www.eufis.eu/progressintegration.html (Registrierung erforderlich)

EaSI-Broschüre, S. 19f. http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&langId=de&pubId=7682

http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=89&newsId=1093

Kredit beantragen im Rahmen des Mikrofinanzierungsinstruments PROGRESS: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=836
Ansprechpartner/zuständige Generaldirektion: GD Beschäftigung, Soziales und Integration http://ec.europa.eu/social/home.jsp?langId=de

Nähere Informationen siehe Arbeitsprogramm hier.

Aufforderungen und Ausschreibungen

Nähere Informationen zu den geförderten Maßnahmen und voraussichtlichen Zeiträumen der Veröffentlichung der Ausschreibungen und Angebotsaufforderungen siehe Arbeitsprogramm und Aktivitätenliste hier.

Laufende und abgeschlossene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von PROGRESS sind hier vefügbar; http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=629

Laufende und abgeschlossene Ausschreibungen m Rahmen von PROGRESS sind hier abrufbar: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=624&langId=de

Ausschreibungen „Your First EURES Job“: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=993&langId=en

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