Das Anerkennungsgesetz des Bundes

Insbesondere in den MINT-Berufen sowie im Pflegebereich zeigt sich ein immer deutlicher werdender Mangel an Fachkräften. Gleichzeitig verfügen viele Migrant/innen über einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss, der in Deutschland häufig nicht anerkannt wurde, mit der Konsequenz, dass Migrant/innen oft unter ihren Qualifikationen beschäftigt sind. Vor diesem Hintergrund brachte die Bundesregierung das Anerkennungsgesetz auf den Weg, das am 1. April 2012 in Kraft trat.



 Das Anerkennungsgesetz des Bundes legt einheitliche Kriterien zur Bewertung ausländischer Qualifikationen fest und enthält Regelungen für 350 Ausbildungsberufe, rund 180 nicht-reglementierte Fortbildungsabschlüsse nach Bundesbildungsgesetz und Handwerksordnung, 41 Meisterberufe im zulassungspflichtigen Handwerk sowie 40 bundesrechtlich reglementierte Berufe.

Außerdem werden die Bundesländer dazu aufgerufen, bei Berufen mit landesrechtlicher Zuständigkeit eigene Landes-Anerkennungsgesetze zu verabschieden – eine Anforderung, die die Bundesländer laut dem Sachverständigenrat Deutscher Stiftungen für Migration und Integration noch nicht ausreichend erfüllt haben: Im März 2013 waren in elf Bundesländern die erforderlichen Landesgesetze noch nicht verabschiedet. Ausbildungsberufe in Industrie und Handel, Handwerksberufe und Gesundheitsberufe unterliegen der Zuständigkeit des  Bunds, wohingegen für Lehrer, Ingenieure, Erzieher und alle Studienabschlüsse, die keinem bestimmten gesetzlich geregelten Beruf zugeordnet werden können, die Bundesländer zuständig sind. Etwa ein Drittel (37,6 Prozent) der Ratsuchenden beim IQ-Netzwerk strebte die Anerkennung von Berufen an, die einer landesrechtlichen Reglementierung unterliegen.

Eine weitere Kritik des Sachverständigenrats betraf die bisherige Erreichung der Zielgruppe: So blieben die fünfstelligen Antragszahlen deutlich hinter dem antragsberechtigten Personenkreis zurück, der auf 285.000 Personen geschätzt wird.

Die zuständigen Stellen müssen bei Vorliegen aller Unterlagen binnen drei Monaten feststellen, ob ein Abschluss als gleichwertig anzusehen ist. Die meisten Anträge werden für reglementierte Berufe gestellt, d.h. in Berufen, in denen die Anerkennung Voraussetzung für die Berufsausübung ist. 82 % der erstellten Bescheide wiesen die volle Gleichwertigkeit der Abschluss aus, 6,5% wurden negativ beschieden. Diese hohe Anerkennungsquote ist wohl auch auf die Möglichkeit der vorangeschalteten Anerkennungsberatung durch das IQ-Netzwerk zurückzuführen. Zwischen dem 1. August 2012 und dem 30. September 2013 wurden 15.074 Personen im Rahmen des IQ-Netzwerkes beraten und ermittelt, ob ihr Antrag auf Anerkennung zielführend ist.

Die Ratsuchenden kommen aus 153 verschiedenen Ländern, über ein Drittel aus der Russischen Föderation (13,3 Prozent), Polen (11,0 Prozent), der Ukraine (6,3 Prozent) oder der Türkei (5,4 Prozent). Frauen (64,6 Prozent) nahmen häufiger Beratung in Anspruch als Männer (35,4 Prozent). Die große Mehrheit der ratsuchenden Personen war im Alter zwischen 25 und 44 Jahren (75,8 Prozent).

Weiterlesen: Das Berliner Anerkennungsgesetz

Quellen:

http://www.anerkennung-in-deutschland.de

http://www.svr-migration.de/content/?p=4732
http://www.migazin.de/2013/04/03/ein-jahr-anerkennungsgesetz/
http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/daten_und_statistik.php

http://www.charta-der-vielfalt.de/service/publikationen/internationalitaet/kapitel-d/neue-moeglichkeiten-durch-das-anerkennungsgesetz.html
http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/anerkennungsgesetz_des_bundes.php
http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/sachverstaendigenrat-migration-kritisiert-anerkennungsgesetz-a-893870.html


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