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Europäischer Sozialfonds

Der Europäische Sozialfonds (ESF) trägt durch die Verbesserung der Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten, die Förderung einer hohen Beschäftigungsquote und von mehr und besseren Arbeitsplätzen zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Gemeinschaft bei. Zu diesem Zweck unterstützt er Maßnahmen im Hinblick auf Vollbeschäftigung, Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität sowie Maßnahmen zur Förderung der sozialen Eingliederung und Maßnahmen zur Verringerung nationaler, regionaler und lokaler Disparitäten bei der Beschäftigung. Dabei berücksichtigt der ESF die entsprechenden Prioritäten und Ziele, die sich die Europäische Gemeinschaft in Bezug auf die allgemeine Bildung und Weiterbildung, die stärkere Einbeziehung nicht erwerbstätiger Menschen in den Arbeitsmarkt, die Bekämpfung sozialer Ausgrenzung, insbesondere von benachteiligten Gruppen, wie Menschen mit Behinderungen, die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und die Nichtdiskriminierung gesetzt hat.
Förderschwerpunkte
Im Rahmen des für Berlin in der Förderperiode 2007 bis 2013 relevanten Förderziels "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" unterstützt der ESF Aktionen, die auf die folgenden Schwerpunkte ausgerichtet sind:

1. Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen zur besseren Vorwegnahme des wirtschaftlichen Wandels
  • Förderung des lebensbegleitenden Lernens und verstärkter Investitionen der Unternehmen in die Humanressourcen
  • Förderung der Entwicklung und Verbreitung von innovativen und produktiveren Formen der Arbeitsorganisation sowie Ermittlung des künftigen Bedarfs an beruflichen Qualifikationen und Fähigkeiten
2. Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt
  • Modernisierung und Stärkung der Arbeitsmarktinstitutionen
  • Förderung aktiver und präventiver Maßnahmen zur Verlängerung des Arbeitslebens
  • Förderung gezielter Maßnahmen zur Erhöhung der Beteiligung von Frauen sowie Migrantinnen und Migranten am Arbeitsmarkt
3. Verbesserung der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen in das Erwerbsleben und Bekämpfung von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt

4. Stärkung des Humankapitals
  • Reformen in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Verbesserung der Arbeitsmarktrelevanz der Beschäftigungsfähigkeit und der allgemeinen und beruflichen Aus- und Weiterbildung, fortlaufende Aktualisierung der Fähigkeiten der Lehrkräfte
  • Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschuleinrichtungen, Forschungs- und Entwicklungszentren und Unternehmen
5. Förderung des Aufbaus von Partnerschaften, Bündnissen und Initiativen durch Vernetzung der relevanten Akteure als Anstoß für Reformen hinsichtlich Beschäftigung und Einbeziehung aller in den Arbeitsmarkt

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie in der ESF-Verordnung.
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Mittelaufteilung nach Förderschwerpunkten
Diese Interventionsbereiche werden in den drei Handlungsfeldern Wirtschaft, Wissen und Umwelt/nachhaltige Stadtentwicklung der "Berliner Gesamtstrategie für mehr Wachstum und Beschäftigung" aufgegriffen. Zur Verwirklichung der Ziele stehen Berlin für den Zeitraum 2007 bis 2013 aus dem ESF insgesamt 335,9 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen wie folgt aufgeteilt werden.
Handlungsfeld ESF-Förderschwerpunkt voraussichtlicher Mitteleinsatz
in Mio. EUR
Wirtschaft Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen 38,3
Wissen Verbesserung des Humanvermögens 148,7
Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie soziale Eingliederung von benachteiligten Personen 135,5
Die verbleibenden 13,4 Millionen Euro werden für die Technische Hilfe, die der Unterstützung von Maßnahmen zur Vorbereitung, Verwaltung, Begleitung, Bewertung, Information und Kontrolle des Operationellen Programms dienen, aufgewendet.
Genehmigung des Berliner Operationellen Programms (OP) des ESF Berlin
Das Operationelle Programm (OP) für den ESF auf Basis der "Berliner Gesamtstrategie für mehr Wachstum und Beschäftigung" wurde am 31. Juli 2007 von der Europäischen Kommission genehmigt. Darin wird die Entwicklungsstrategie mit einer kohärenten Anzahl von Schwerpunkten dargelegt, zu deren Durchführung auf den Europäischen Sozialfonds zurückgegriffen werden soll. Das OP bildet somit die Grundlage für die Umsetzung der ESF-Mittel in Berlin.
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Dokumente zur Programmdurchführung
  • Auswahlkriterien ESF geförderter Projekte

    Auswahlkriterien ESF geförderter Projekte laden »

    (Kriterien zur Auswahl der Projekte entsprechend den im OP enthaltenen qualitativen und quantitativen Zielen; Stand 14.8.2008, 228098 Bytes)
  • Förderfibel

    Förderfibel laden »

    (Förderfähigkeit von Ausgaben für das OP des ESF 2007 - 2013, 256767 Bytes)
  • Leitfaden zur Behandlung von Unregelmäßigkeiten

    Leitfaden zur Behandlung von Unregelmäßigkeiten laden »

    (1252050 Bytes)
  • Umsetzungsleitlinie

    Umsetzungsleitlinie laden »

    (Aufgaben der Bewilligungsbehörden/zwischengeschalteten Stellen, 172330 Bytes)
  • Audithandbuch ESF

    Audithandbuch ESF laden »

    (EUREKA! - Prüfmodul für alle ESF-Mittel umsetzende Stellen im Land Berlin, 1555371 Bytes)
Verzeichnis der Begünstigten
Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) 1828/2006 (Durchführungs-Verordnung) bestimmt, dass im Rahmen der Maßnahmen zur Information und Publizität der Strukturfondsförderung jährlich ein „Verzeichnis der Begünstigten des ESF, der Bezeichnung der Vorhaben und des Betrags der für die Vorhaben bereitgestellten öffentlichen Beteiligungen in elektronischer oder anderer Form“ zu veröffentlichen ist. Dieses Verzeichnis wird zeitgleich mit den jährlichen Durchführungsberichten publiziert.
Öffentlich gemacht werden zunächst die Beträge, die für ein Vorhaben bewilligt wurden. Nach Abschluss eines Vorhabens werden die tatsächlich gezahlten Summen veröffentlicht. In die Liste aufgenommen werden aber nur die institutionellen Empfänger der öffentlichen Gelder. Die Namen von Personen, die an ESF-Maßnahmen teilnehmen, werden nicht veröffentlicht.

Weitere Verzeichnisse:

Begünstigte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales(Externer Link)

Verzeichnis der Begünstigten des EFRE im Land Berlin


Kontakt

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin

Stadtplan

Tel.: (030) 9013-0
Fax: (030) 9013-8455
E-Mail

Der Zugang zum Gebäude ist behindertengerecht. Es gibt barrierefreie Aufzüge, Parkplätze und ein öffentliches Behinderten-WC (Symbole)


Pressestelle
Tel.: (030) 9013-7418
Fax: (030) 9013-8281
E-Mail
ESF-Fondsverwaltung
Tel.: (030) 9013-8356
Fax: (030) 9013-7520
E-Mail
  
 
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