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Betriebliche Mobilitätsberatung Drucken E-Mail
Neue ESF-Richtlinie zur betrieblichen Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Beschäftigten (Mobilitäts-Richtlinie)

Ziel dieser Richtlinie ist es, durch die Stärkung wirtschaftsnaher Unterstützungsstrukturen bei den Kammern die Zahl auslandserfahrener Fachkräfte spürbar zu steigern, d.h. grenzüberschreitende Mobilität bereits während der Ausbildung oder im Anschluss daran zu realisieren. Hierzu sollen neben den bestehenden Beratungsleistungen bei den Kammern zusätzliche Ressourcen geschaffen werden, um professionelle Beratungsleistungen im Bereich der transnationalen Mobilität anzubieten.

Zitat: ESF-Portal der Bundesregierung - weitere Informationen:
http://www.esf.de/portal/generator/5796/programm__mobi.html
 
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